Belegtext:
wan man den habern pringt, soll man nemen ein mölkner metzen und soll darauf legen ein rechte kaufellen, und was man herabstreicht, das ist des armen mans Datierung: vor 1491
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle:ÖW. VIII 1050
Faksimile Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)