Wort davor: Kaufseinstandsbrief
Kauf(s)einstandrecht
Wortklasse: Neutrum
Wortbildungshinweis: zu
Kauf(s)einstand.
- Belegtext:
von dem rechten, welches vermag, daß einer den andern von gettanem kauff abtreiben kan, kauffeinstand-recht genandt
Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. II 7 Übschr.
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Belegtext:
von dem khaufseinstandrecht der nägsten befreündten
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 2 Übschr.
- Belegtext:
ist, das kaufseinstandrechten allein umb ligunde güeter oder die im rechten denen ligenten güetern vergliechen werden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 2 § 2
Wort danach: Kaufeintretung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten