Wort davor: Kaufeigen

Kaufeimer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Hohlmaß, insbesondere für Wein.
vgl. Kauffuder.
Wortbildungshinweis: zu Eimer (II).

Wort danach: Kaufeinfreiung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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