Wort davor: Kaufbrief

Kaufbuch
Wortklasse: Neutrum

Kaufbuch (I)
Erklärung: zur Eintragung von Grundstücks- und Grundrentenveräußerungen bestimmtes, von Amts wegen geführtes Stadt- oder Grundbuch.
vgl. Kauf(s)landtafel, Kaufquatern, Kaufregister, Kaufsregistratur.

Kaufbuch (II)
Erklärung: kaufmännisches Handbuch, das zum Beweis kaufmännischer Geschäfte dient.
vgl. Handelsbuch (II), Kaufmannsbuch.

Wort danach: Kaufburgrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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