Wort davor: Kaufbot
Kaufbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Urkunde über einen Kauf (I), die meist vor einer amtlichen Stelle oder durch dieselbe (auch doppelt) ausgefertigt wird, die Einzelheiten
der Kaufsabrede enthält und ursprünglich nur zum Beweis des geschlossenen Kaufvertrags
dient, später aber bei vereinbarter Schriftform Wirksamkeitserfordernis sein kann.
sprachliche Erläuterung:
seit Anfang des 14. Jh.s häufig belegt.
- Belegtext:
darumb das diser gewerft, chaufbrief und red stet beleib ..., gib ich ... disen brief
Datierung: 1305
Fundstelle: SPöltenUB. I 214
- Datierung: 1307
Region/Autor/Textsorte:
hschr.
Fundstelle: SteirLArch.
- Belegtext:
de hove ..., de wy ... hebbet verkoft vor eyn eyghen gud, alse de koypbref heldet, den wy up den koyp ghegheven hebbet
Datierung: 1355
Fundstelle: ClarenbergUB. 87
- Datierung: 1357
Fundstelle: MWirzib. IX 178
- Datierung: 1362
Fundstelle: BaselUB. IV 266
- Datierung: 1366
Fundstelle: MecklUB. XVI nr. 9537
- Datierung: 1366
Fundstelle: RegensbUB. II 283
- Belegtext:
und schüllen in daruber geben ainen chaufbrif nach des landes recht
Datierung: 1368
Fundstelle: SPöltenUB. II 5
- Datierung: 1369
Fundstelle: DOrdHessenUB. III 85
- Belegtext:
so der richter chaufprief umb ein haus ... sigeln schol, so schol er den alten brief und den neuen genenander verhoren
Datierung: 1376
Fundstelle: PettauStR. 723
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1384
Fundstelle: BernStRechn.(1375/84) 323
- Datierung: 1394
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 14
- Datierung: 1405
Fundstelle: HeilbronnUB. I 185
- Datierung: 1408
Fundstelle: UlmRotB. Art. 253
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- Datierung: 1413
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 680
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1415
Fundstelle: JenaUB. II 33
- Datierung: 1432
Fundstelle: ZürichStB. III 148
- Datierung: 1450
Fundstelle: HalleSchB. II 522
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1453
Fundstelle: BrüxStB. 126
- Datierung: 1456
Fundstelle: LeipzUnivUB. 101
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1470
Fundstelle: ArnstadtUB. 341
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- Datierung: 1477
Fundstelle: ArgauLsch. I 197
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wo ... ainer ainen kaufbrief uber ain erb mit des gruntherrn oder pergmaisters sigil nemen wolt, der ist von dem phunt 2 (pfennig)
Datierung: 1512
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 960
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1520
Fundstelle: RevalStR. II 135
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
haben bisher unser pfarrer oder kirchherrn uber der kirchen güeter ... die ... kaufbrief ... mit iren insigln verfertigt
Datierung: 1525
Region/Autor/Textsorte:
Gastein
Fundstelle: MittSalzbLk. 27 (1887) 246
- Datierung: 1526
Fundstelle: MosbachStR. 600
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- Belegtext:
ob ... ainer ein guet zweimal verkaufet und dem ainen tail ainen kaufbrief gäb und ime dasselbig gut einantwurtet und darnach den andern tail in der stat grundpuech an die gwer
brächt, so sol dasselb guet dem kaufer, der ... in posess ist, verfolgen
Datierung: 1526
Fundstelle: Tomaschek,Wien II 150
- Datierung: 1533
Fundstelle: Breunle 58r-62v
[weitere Angaben: Formulare]
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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- Datierung: 1533
Fundstelle: LübRatsurt. III 219
- Belegtext:
deelbreve, kopbreve unde schedingesbreve können nummermer vorliggen edder vorolden
Datierung: 1534
Fundstelle: Bunge,Rbb. 254
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- Datierung: 1539
Fundstelle: PommVis. I 137
- Datierung: um 1550
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 8
- Datierung: 1552
Fundstelle: HolstVierstUrt. 225
- Belegtext:
wo sich ... befund, daß ... ain kaufbrief geferlicher weise und zu verhinderung des einstands anders dann im kaufherkommen aufgericht wäre, darumen sollen sie [verkaufer und kaufer] als die mainaidigen ... gestraft werden
Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 184
- Belegtext:
das ... die khauffbrief ... bei der geschwornen stadtschreiberey geschriben und ... mit gemelter stadt ... grundinnsigeln ... besiglet, auch ... in die grundpüecher ... eingeschriben werden
Datierung: 1572
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 244
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- Datierung: 1574
Fundstelle: DrentheGoorspr. I 128
- Datierung: 1580
Fundstelle: IlsenburgUB. II 339
- Datierung: 1595
Fundstelle: SchriesheimW. 157
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- Belegtext:
[laut e.] kauf- und wehrbriefes
Datierung: 1597
Fundstelle: WitzenhStB. 200
- Belegtext:
solle ... für ein ... genuegsamben khaufbrief verstanden werden, darin die articl der khaufberednus ... einverleibt, und der von zwaien ... zeügen neben des verkhaufers fertigung mitgefertiget
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 1 § 24
- Belegtext:
so soll hinfüro keinem, wär er auch sye, über ligende güter ... kauffbrieffen ... mit eigner hand zu schryben ... zugelassen syn
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 62
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- Fundstelle: BadLO. 1622 Bl. 22v
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1649
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 223
- Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 175
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- Belegtext:
von verfertigung der kauf- und tauschbriefe auf den dörfern ...
Datierung: 1666
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen-Gotha
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 628
- Belegtext:
so ein kauf auf benänte zeiten bezalt soll werden ... sollen sie selbige ... in beeder kaufbriefen eintragen laßen
Datierung: 1667
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 665
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- Datierung: 1669
Fundstelle: Seestern-Pauly 84
- Belegtext:
es sollen auch die kaufbrief bei der oberigkeit geschrüben und ordentliche gwöhr genohmen werden
Datierung: 1685
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 370
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die traditio dominii ... durch einhaendigung der kauff-brieff, gewehr, verfertigung und uberschreibung der gueter ... voellig geschihet
Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 111
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1698
Region/Autor/Textsorte:
Hohenzollern-Hechingen
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 726
- Belegtext:
alle kaufbrief und vertrag, welche sich in der herrschaft ereignen, die sollen alle in dem ambt geschehen
Datierung: Ende 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Westungarn
Fundstelle: ÖW. VII 1023
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- Belegtext:
welcher burger ihm markt ain aigene behaußung und keinen rechten aignen auf ihme lautenten kaufbrief dariber hat, der ist schuldig ... ain ordentlichen kaufbrief dariber von gemainen markt verfertigter hinaußzunemben
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 191
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- Belegtext:
ein underpfand kann dem gläubiger verschrieben werden ... in kauff und tauschbrieffen
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach p. 84
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- Belegtext:
da der grund-herr den käuffer in das urbarium oder grund-buch einschreibet, darüber ein instrument oder kauff-brieff verfertiget und solchen brieff dem käuffer oder neuen erb-rechter
zustellet, ist in rechten an statt der würcklichen immission oder einsetzung in die possession
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 3
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- Belegtext:
wo ein schrifftlicher kauff-brieff erfordert wird, mag man vor dessen ausfertigung zuruecktreten
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 208
- Belegtext:
[bei Errichtung eines K.] zuunterscheiden ist ..., ob solches nur allein zur gedaechtnuß und desto leichteren beweisthum oder aber in dem vorhaben geschehen seye, daß die schrifft
als ein wesentliches stuck des kauffs und derselbe, so lang die schrifft nicht zum stand gebracht, vor ungueltig und unvollkommen gehalten werden solle, zumahlen ersteren falls die kauff-handlung ihre
richtigkeit ... erlanget, wann schon der kauff-brieff noch nicht ausgefertiget ... wird, wann sie durch beeydigte zeugen ... bewiesen werden kann, ... letsteren falls aber der
kauff und verkauff nicht fuer vollkommen und gueltig gehalten, auch ein jedere parthey wieder ohne entgelt zuruckgehen und denselben aufheben kan, bis und so lang der kauff-brieff ... nach der abred
eintweder allein von denen partheyen oder aber durch einen obrigkeitlichen schreiber und notarium gehoeriger massen geschrieben und voellig zu papeir gebracht worden
Datierung: 1730
Fundstelle: Leu,EidgR. III 374
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- in Google Books
- Belegtext:
[der] kauf-brief ... kein wesentliches stueck eines kaufcontracts, sondern ... nur zu einem bessern beweiß dienlich ist
Datierung: 1731
Fundstelle: AnmFrankfRef. II 165
- Belegtext:
dass bei einem kauff um ligende güter alle darauf hafftende ... beschwerden und schulden ... in dem kauffbrief deutlich vernamset werden sollen
Fundstelle: BernGS. 1762 S. 52
- Belegtext:
kaufbrief ... das instrument, welches ueber den geschlossenen kauf errichtet wird, worinnen die beederseitigen verbindlichkeiten des kaeufers so wohl als verkaeufers enthalten sind
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 624
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- in Google Books
- Belegtext:
in die kaufbriefe ... von denen sogenannten gerechtigkeiten nichts inserirt werden solle
Datierung: 1770
Fundstelle: Lahner,Samml. 778
- Belegtext:
bei ... vor dem weinkauf zurückgenommenen käufen wird aber kein kaufbrief aufgesetzt und hat selbst verstandner maßen kein zugrecht statt
Datierung: 1793
Region/Autor/Textsorte:
Rottweil
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 419
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 7 § 137
- Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht II 287
Wort danach: Kaufbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten