Wort davor: Kaufbot

Kaufbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Urkunde über einen Kauf (I), die meist vor einer amtlichen Stelle oder durch dieselbe (auch doppelt) ausgefertigt wird, die Einzelheiten der Kaufsabrede enthält und ursprünglich nur zum Beweis des geschlossenen Kaufvertrags dient, später aber bei vereinbarter Schriftform Wirksamkeitserfordernis sein kann.
sprachliche Erläuterung: seit Anfang des 14. Jh.s häufig belegt.

Wort danach: Kaufbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten