Wort davor: Kaufbier
Kaufbot
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Kaufaufbot.
- Belegtext:
es wird [bei besitzenden Kaufleuten u. Bürgern in die bewegliche Habe] und, wann solche nicht zureichen, der kauffboht derer immobilien nachgegeben
Datierung: 1732
Fundstelle: RigaAkt. II 367
Wort danach: Kaufbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten