Wort davor: Kaufbezahlung
Kaufbezieher
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Eigentümer auf Grund Beziehung (I).
Wortbildungshinweis: zu
beziehen (II).
- Belegtext:
so sich aber erfunde, das gemelter khouffer dermaßen ein nutzung darab genommen, das mer wärdt wäre ... dann den groß von jedem pfundt, alldann soll der khouffbeziecher nit verbunden
sin, söllichen groß von jedem pfundt ze gäbenn
Datierung: 1566
Fundstelle: MurtenStR. 364
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Wort danach: Kaufbier
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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