Wort davor: Kaufbezahlung

Kaufbezieher
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Eigentümer auf Grund Beziehung (I).
Wortbildungshinweis: zu beziehen (II).

Wort danach: Kaufbier

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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