Wort davor: Kaufsberedung

Kaufsbeschluß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Abschluß eines Kaufvertrags.
vgl. Kaufhandel (III).
Wortbildungshinweis: zu Beschluß (B I 1).

Wort danach: Kaufbesteher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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