Kaufaufbot
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Aufbietung (I 2) eines zu verkaufenden Gegenstands.
vgl.
Kaufbot.
Wortbildungshinweis: zu
Aufbot (II 1).
Wort danach: kaufbar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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