Wort davor: Kaufsansatz
Kaufanschlag
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Wertveranschlagung eines zu verkaufenden Guts (II).
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kaufsanschlag.
Wortbildungshinweis: zu
Anschlag (B I 1 c).
- Belegtext:
wann in den kaufsanschlag unrichtige ... güeter begriffen, ... so ist der kaufer die vollige kaufsumma seinem verkaufer zu bezahlen nitt schuldig
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 1 § 35
- Datierung: 1722
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. III 627
- Datierung: 1754
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 298
- Belegtext:
gar keine regel ist, den kaufanschlag ... zu formiren
Datierung: 1758
Fundstelle: Chorinsky,Mat. VI 88
- Datierung: 1774
Fundstelle: NCCPruss. V 3 Sp. 106
- Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1519
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
zwischen dem kauf- und pachtanschlag bleibt der unterschied, daß jener eine richtige bestimmung des wahren werths eines landguts sowol in absicht seiner nuzbaren als unnuzbaren theile ist
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 625
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
zur genauen bestimmung, was zu der erkauften sache eigentlich gehoere, dienen vornehmlich die kaufanschlaege, welche gemeiniglich vor der abschließung eines kaufes ueber unbewegliche
gueter abgefasset und den kauflustigen mitgetheilet werden
Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 36 S. 314
- Datierung: 1788
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. I 297
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1812
Fundstelle: Rabe,PreußG. X 556
Wort danach: Kaufsanstand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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