Wort davor: Katmiete
Kätner, Köt(t)ner
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
auch katener, kettener, kottener, selten kod(d)ener; ein im wesentlichen auf Norddeutschland (vorwiegend Schleswig-Holstein) beschränktes Wort.
Kätner (I)
Erklärung:
wie Kater (I).
- Belegtext:
ein einleuffiger koddener
Datierung: 1489
Region/Autor/Textsorte:
Diez
Fundstelle: Arnoldi,Beitr. 61
- Datierung: 1552
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 220
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1560
Fundstelle: Vilmar,Id. 215
- Belegtext:
dat land gefunden, dat nemandt in de findunge gan schall, sondern de egendoemer und de der kercken und sunst vorstendere syn, ok de van den höfen und mölen bevel hebben. de hurlinge und kotener
averst, de ehre egen land nicht hebben, scholen sick der findinge entholden
Datierung: 1564
Fundstelle: HammerbrökerR. 127
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- Datierung: 1567
Region/Autor/Textsorte:
Dithmarschen
Fundstelle: CStHols. V 85
- Datierung: 1587
Region/Autor/Textsorte:
Gettorf
Fundstelle: NStaatsbMag. I 856
- Belegtext:
die einlieger, ebenfals die kaetener und dergleichen leute, die sich in Stapelholm haeuslich setzen, aber keine laendereyen haben
Datierung: 1623
Fundstelle: StapelholmConst. 651
- Belegtext:
[bei Hochwassergefahr] soll der hoefener einen wagen mit pferden nebenst einem treiber und einem wehrhafften mann zuschicken, der koetener aber in person zuerscheinen ... schuldig seyn
Datierung: 1643
Region/Autor/Textsorte:
Dithmarschen
Fundstelle: Hackmann Mantissa 50
- Belegtext:
was die kötener anlanget, sollen altem gebrauch nach 4 kötener gegen ein bohl gerechnet und derselben scheer auch darnach gerichtet werden. jedoch die beiden halben kötener hiermit
nichts benommen, besondern bey ihrer alten gerechtigkeit verbleiben
Datierung: 1669
Fundstelle: Nerong,Willk. 22
- Datierung: 1681
Fundstelle: CCHolsat. II 243f.
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
koetenere, die kein reepdeelt land bauen, sondern ... auf eines anderen guthe einen kathen, das ist ein klein haus mit einem kohl-garten, bewohnen, davor sie haeuer geben oder
hand-dienste thun. diese sind die insten und geben nichts zur kriegs-steuer, weilen sie von dem sadigen, zinsbaren acker, darvon der krieg gehalten wird, nichts haben
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. III 8
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- Datierung: 1721
Fundstelle: HessSamml. III 849
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- Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I 7
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- Datierung: 1754
Region/Autor/Textsorte:
Schleswig-Holstein
Fundstelle: Dreyer,Samml. I 392
- Belegtext:
kätner, die keine weidegerechtigkeit haben ..., eigentlich für keine kätner, sondern nur für eigene häuser habende insten zu achten [seien]
Datierung: 1768
Region/Autor/Textsorte:
Apenrade
Fundstelle: QFSchleswHG. 46 S. 44
- Datierung: 1774
Fundstelle: NStaatsbMag. VI 442
- Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1737
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1803
Fundstelle: v.Berg,PolR. III 118
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- in Google Books
- Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. II 196
Kätner (II)
- Belegtext:
der hofmeister ... hatte ueber die sogenannten koettner eine besondere gerichtpflege auszuueben. unter diesem namen kommen zwoelf maenner vor, welche von gewissen guetern
ihren unterhalt zu beziehen hatten. ihre beschaeftigung bestand theils in vorgeschriebenen gebeten, theils in einem frohnddienste, den sie zu herrschaftlichen scheuern im fuerstlichen altenhofe zu verichten
verbunden waren. sie hatten ein besonderes buesungsrecht
Datierung: 1790
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. III 188
[weitere Angaben: vgl. koettneramt ebd. 187; koettnerordnung ebd. 189]
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Kätnerdienstgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten