Wort davor: Kätnerdienstgeld
Kätner(s)geld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Abgabe (Schutz-, Verbittelsgeld) eines Kätners (I).
- Belegtext:
auch heuerleute und ledige knechte und maegde, so auf ihre eigne hand sitzen, das kaethnergeld sollen abstatten
Datierung: 1623?
Fundstelle: Heimreich,NordfriesChr. I 438
- Belegtext:
welche keine vier tonnen rogken aussaat oder keine vier morgen marsch-laendereyen ... gebrauchen koennen, sollen einen rthlr. verbittel- oder koetners-geld jaehrlich ... bezahlen
Datierung: 1667
Fundstelle: CCHolsat. II 869
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
haben wir [König] ... bewilliget, daß nur von denen, welche in der marsch nicht 2 morgen land oder 2 tonnen aussaat auf der geest bey ihren haeusern haben, das koetener
geld gegeben [wird]
Datierung: 1673
Fundstelle: CCHolsat. II 874
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
gegenwaertig wird auch das schutz- und verbittelsgeld oder, wie es auch genannt wird, kaethner- und instengeld den herrengeldern beigezaehlt. aber ... mit unrecht
Datierung: 1835
Fundstelle: Falck,SchleswHolstPrR. III 519
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1835
Fundstelle: Falck,SchleswHolstPrR. III 522
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Kätnergilde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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