Wort davor: Kathedralpropst
Kathedralstift
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Kollegium der Kapitelsherren (II) an Dom (I 1) oder Kathedralkirche.
vgl.
Kapitel (III 2),
Stift.
- Datierung: 1693
Fundstelle: CCMarch. IV 5 Sp. 160
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
[churfuerst Friedrichs des III. zu Brandenburg reglement, daß] alle brigadier ..., domproebste und dom-dechanten der cathedral-stiffter ... gehen in das vorgemach vor der geheimen raths-stuben
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 1501
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Fundstelle: KurmainzHofKal. 1770 S. 4
- Belegtext:
nur diejenigen canonici, welche innerhalb der bey jedem stifte nach der fundation bestimmten anzahl aufgenommen sind, haben sitz und stimme im capitel; und werden bey cathedralstiftern domcapitularen genannt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 1074
Wort danach: Kathof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten