Wort davor: Kathaus
Kathederzins
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wohl als Beitrag der Kirchen zur Ausbildung von Geistlichen an den Propst zu liefernde Abgabe.
- Belegtext:
studien-, catheder-, kirch- und schulzinsen, welche die kirchen entrichten oder auch mit recht entrichten sollen, muessen fuerter wie von alters gegeben
und den proebsten zugestellet werden, die jedes an seinem ohrt ueberantworten sollen
Datierung: 1699
Königs Christians des Fünfften Dänsches Gesetz ... (Kopenhagen 1699) II 100
Wort danach: Kathedralgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten