Wort davor: Kat(en)mann

Katenpacht
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Pachtzahlung in Naturalien oder Geld.
vgl. Kat(en)geld.
Wortbildungshinweis: zu Kate (I).

Wort danach: Kat(en)pfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten