Wort davor: Kat(en)land
Kat(en)mann, Kat(en)leute
Erklärung:
wie Kater (I).
- Belegtext:
wilch hobesman uff syme koten eynen kotenman ufsiczen hat, stirbit der kotenman, den man sal der hobesman erbeteiln und nicht der schultheise
Datierung: 1404
Fundstelle: KaufungenUB. I 317
- Belegtext:
wenn ... ein freimann eines unfreien mannes tochter nimt, ist es ein ackerman, so gibt er dem grossvogte ein stübchen weins, ein kotman aber ein halb stübchen weins
Datierung: 1571
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: GrW. III 245
Faksimile
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- Belegtext:
daß unsere beambte ... die ackerleute oder buergemeyer zwey tage, die halb-spaenner einen tag, die koth-leute zwey tage woechentlich, ... die brincksitzer aber einen tag ... dienen lassen
Datierung: 1722
Fundstelle: SlgOrgVerwGBrschw. 550
- Datierung: 1782
Fundstelle: Dähnert,Samml. Suppl. I 130
- Datierung: 1803
Fundstelle: SammlPommGes. I 83
Wort danach: Katenpacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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