Wort davor: Kat(en)dienst
Kat(en)geld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
auf einer Kate (I) lastende Abgabe, zum Teil wie Kätnersgeld.
vgl.
Katenpacht,
Kat(en)pfennig,
Katerzoll.
- Belegtext:
pecunia casalis, quod wulgo dicitur kotghelt
Datierung: 1350
Fundstelle: DiepholzUB. 35
Faksimile
- Datierung: 1362
Fundstelle: MecklUB. XV 171
- Belegtext:
[Kottbuch der Stadt, Rechnungen über Einnahme und Verwendung des] kott-, rhatts- u. stettegelts
Datierung: 1579/1685
Fundstelle: InvNichtstaatlArchWestf. II 317.
- Datierung: 1783
Fundstelle: Siggelkow,HdbMecklKR.2 190
- Belegtext:
daß das kathengeld in manchen districten als eine persoenliche, in andern ... als eine realabgabe betrachtet wird
Datierung: 1826
Fundstelle: StaatsbMag. VI 204
[weitere Angaben: hierher?]
Wort danach: Katengerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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