Wort davor: Kasualverbrechen
Kataster
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
Erklärung:
amtliches Grundstücksverzeichnis mit Steuerregister.
sprachliche Erläuterung:
vereinzelt f., wohl aus mittelgriechisch κατάστιχον; über italienisch catastro im 17. Jh. zu catastrum latinisiert und im 18. Jh. zu Kataster eingedeutscht (vgl. dazu F. Simmerding, Verwendung und Herkunft des Wortes Kataster/Zeitschrift für Vermessungswesen 94 (1969) 333-341).
- Belegtext:
bei der ediktmaeßigen verpflichtung der besitzer der ... veraeußerten grundstuecke, die ... darauf haftenden real-lasten ... zu uebernehmen, und bei der nothwendigkeit, die umschreibung (in der katastern)
auf die neuen besitzer zu realisiren, muessen die eigenthuemer jener sohlstaetten, von welchen grundstuecke seit dem kataster de 1660 ohne geschehene abschreibung veraeußert
sind, ... bei verlust der sicherheit ihres besitzes sich bei dem ... landrath ... melden, um die ... vertheilung der lasten und die umschreibung des grundstueckes ... zu reguliren
Datierung: 1767
Fundstelle: Scotti,Cleve III 1869
- Datierung: 1778
Fundstelle: Möser,Phant.(Voigt) I 138
- Belegtext:
[Übschr.:] cancelley-rescript an alle beamte, daß von denen landstaedten ... ein cataster von ihren feldmarken aufgenommen ... werden solle, v. j. 1770
Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1704
- Datierung: 1804
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIV 1251ff.
- Datierung: 1805
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIV 1288f.
- Datierung: 1822
Fundstelle: Kamptz,Ann. VI 292
Wort danach: Katbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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