Wort davor: Kastvogtrecht
Kasualverbrechen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
ungeplantes Verbrechen.
sprachliche Erläuterung:
Bestimmungswort zu lateinisch casualis = zufällig.
- Belegtext:
es sollen ... diese frey-staedte nicht denen muthwillig und vorsaetzlichen, sondern nur denjenigen todtschlaegern zu statten kommen, so aus hitz des zorns uebereilet oder sonst zufaellig zu diesen
verbrechen gekommen ... dieses juris koennen auch obaerirte schuldner ... geniessen ... es waere dann das privilegium in specie auf den todtschlag und andere casual-verbrechen restringiret
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 372
Wort danach: Kataster
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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