Wort davor: Kastmiete

Kastner
Wortklasse: Maskulinum

Kastner (I)
Erklärung: herrschaftlicher Beamter, der einen Kasten (III) oder ein Kastenamt (I) leitet, häufig (Bayern und Österreich) die Niedergerichtsbarkeit innehat, aber auch unmittelbar mit der Einziehung der Kastengefälle befaßt ist.

Kastner (II)
Erklärung: wie Kastenherr (I).

Wort danach: Kastnerei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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