Wort davor: kast(en)vogteilich

Kast(en)vogteirecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Berechtigung eines Kastenvogts (I).
vgl. Kastvogtrecht.
Wortbildungshinweis: zu Kast(en)vogtei (I).

Wort danach: kastenvogteiverwandt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten