Wort davor: kast(en)vogteilich
Kast(en)vogteirecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Berechtigung eines Kastenvogts (I).
vgl.
Kastvogtrecht.
Wortbildungshinweis: zu
Kast(en)vogtei (I).
- Belegtext:
wiewol wir und unser gotshauß ... gefreihet, das kein castenvogt unß dermassen über andere gewonliche castenvogteirecht beschweren solt
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Gengenbach
Fundstelle: FreibDiözArch. 6 (1871) 23
- Belegtext:
[man] findet ... spuren, daß die schirmvoegte ihre kastvogteyrechte bey untergeordneten kloestern selbst neben aebten, die ueber ihre superioritaets-rechte sehr wachsam waren, behauptet haben
Datierung: 1807
Fundstelle: Cleß,KirchlLGWürt. II 1 S. 341
Wort danach: kastenvogteiverwandt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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