Wort davor: Kastenschuld

Kastenschwand
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: natürlicher Abgang des in einem Kasten (II 3) eingelagerten Getreides, der bis zu einer obrigkeitlich bestimmten Höhe als üblich anerkannt ist (wobei der Kastenknecht I ursprünglich Getreide bis zu dieser Höhe als Teil seiner Entlohnung dem Kasten II 3 entnehmen darf).
sprachliche Erläuterung: vereinzelt auch f., Grundwort eine Nominalbildung zu schwinden und schwenden.
vgl. Kastenabgang, Kastenreisach, Kastenschweine, Kastenschweinung, Kastenschwende, Kastenzins (III).

Wort danach: Kastenschweine

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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