Wort davor: Kastenschluß
Kastenschoß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
an ein städtisches Steueramt zu zahlendes Kastengeld (I).
- Belegtext:
daß alle diejenigen, so ihre schoßbare haeuser und gueter gaentzlich von der staedte kasten-schoß befreyen und loßkauffen wollen ..., hinfuero den halben theil des capital-schosses
mit baarem gelde und den andern theil mit eigenen guten capitalien compensando erlegen und darmit ihre gueter vom schoß entfreyen sollen
Datierung: 1670
Fundstelle: CCMarch. IV 3 Sp. 30
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Wort danach: Kastenschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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