Wort davor: Kastenhaus

Kast(en)herr
Wortklasse: Maskulinum

Kast(en)herr (I)
Erklärung: Mitglied eines Kollegiums, das das zum Kasten (IV) gehörende Kirchengut verwaltet, Kirchenvorsteher.

Kast(en)herr (II)
Erklärung: Mitglied eines Kollegiums, das das zum Kasten (III) gehörende Gut verwaltet, auch Vorsteher des Kastens (III) oder einer (Stadt-) Kasse (II 1).

Wort danach: Kastenherrenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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