Wort davor: Kastengerät

Kastengericht
Wortklasse: Neutrum

Kastengericht (I)
Erklärung: geistliches Gericht, das für den Kasten (IV) zuständig ist.

Kastengericht (II)
Erklärung: Bezeichnung für das Kastenamt (I) als Niedergericht.

Wort danach: Kastengulden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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