Wort davor: Kastengerät
Kastengericht
Wortklasse: Neutrum
Kastengericht (I)
Erklärung:
geistliches Gericht, das für den Kasten (IV) zuständig ist.
- Belegtext:
die geistlichen kastengericht zu Neustadt an der Orla
Datierung: 1730
Fundstelle: Klingner I 419
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Kastengericht (II)
Erklärung:
Bezeichnung für das Kastenamt (I) als Niedergericht.
- Belegtext:
wan sich nun an obgedachten zaun [Grenze des Pfleggerichts Wildshut] irrung oder frävel zuetragen, hat der landgerichts pfleger den herinerigen stecken im gericht steckent und den
aussern aber das forst- und casten gericht zu B. abzuwandlen macht
Datierung: 1760
Fundstelle: Strnadt,Grenzbeschr. 412
Wort danach: Kastengulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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