Wort davor: Kastengeld

Kastengerät
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gerät (I), das im Kasten (I 1) aufbewahrt wird und wohl meist aus Kleidungsstücken besteht, Bestandteil der Gerade.
sprachliche Erläuterung: in ähnlicher Bedeutung belegt: Kastengewand (nicht gedruckt).

Wort danach: Kastengericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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