Wort davor: Kastengegenschreiber
Kastengeld
Wortklasse: Neutrum
Kastengeld (I)
Erklärung:
Einkommen eines Kastens ( III oder IV).
vgl.
Kastenschoß.
- Belegtext:
were vorm jahr e.ch.g. von solchem castengeldenn der brautschatz abgerichtet worden
Datierung: 1606
Fundstelle: ActaBrandenb. II 52
- Belegtext:
sollen unsere cammer-raethe ... die ... verfuegung treffen, daß die milden sachen, kirchen-, universitaet-, communitaeten-, schul-, kasten und witben-gelder ... wieder in schwung gebracht werden
Datierung: 1661
Fundstelle: CAug. I 1564
- Belegtext:
verordnung, daß die in dorffen vorraehtige kirchen- und kastengelder ... in einem mit zwey differenten schlossen versehenen und ins pfarr-hauß zu stellenden kasten ... verwahret werden sollen
Datierung: 1726
Fundstelle: HessSamml. III 985
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- Datierung: 1786
Fundstelle: KurpfSamml. III 263
- Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: FriedbergGBl. 4 (1921) 70 b
Kastengeld (II)
Erklärung:
aus Kastengeld (I) gebildetes und ausgeliehenes Kapital.
- Belegtext:
da jemand in der stadt von seinem hausze gemeine kastengelder ablegen wolte, damit er die alten zenten nicht möge jährlichen erlegen, demselben soll ... solches zu thun frey seyn,
wenn er dieselben gelder ... auf ein gut pfand in dieser stadt wieder bringen kann
Datierung: 1599
Fundstelle: RevalStR. I 343
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Wort danach: Kastengerät
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