Kastenamtswaldhammer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
1Hammer (V), mit dem der Kastenbeamte
zusätzlich zur Marke des Forstmeisters in den Kastenamtswaldungen das zum Verkauf bestimmte Holz kennzeichnet.
vgl.
Kastenamt (I).
Wort danach: Kastenamtszins
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