Wort davor: Kastenamtsverwalter

Kastenamtswaldhammer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: 1Hammer (V), mit dem der Kastenbeamte zusätzlich zur Marke des Forstmeisters in den Kastenamtswaldungen das zum Verkauf bestimmte Holz kennzeichnet.
vgl. Kastenamt (I).

Wort danach: Kastenamtszins

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