Wort davor: Kastenamtsster

Kastenamtsuntertan
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: dem Kastenamt (I) unterstehende Person.
vgl. Hofkastenamtsuntertan.

Wort danach: Kastenamtsverwalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten