Wort davor: Kastellanei
Kastellanin
Wortklasse: Femininum
Kastellanin (I)
Erklärung:
Grund- und Gerichtsherrin.
Wortbildungshinweis: zu
Kastellan (I).
- Belegtext:
zwischen der frau castellanin Welser sowie ihren untertanen und des herrn P.K. Welser im neunhöfer gerichtszwang liegenden untertanen ist die reciprocirliche freizügigkeit aufzuheben
Datierung: 1762
Fundstelle: NjblFrkG. 18 (1928) 138
Kastellanin (II)
Erklärung:
Beschließerin.
Wortbildungshinweis: zu
Kastellan (III).
Wort danach: Kastellanschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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