Wort davor: Kastbürde

Kästchen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: in rechtlicher Beziehung belegt als Behältnis für Gegenstände, die im Rechtsleben relevant sind (Reliquien, Siegel, 1Urkunden ua.).
sprachliche Erläuterung: dim. zu Kasten (I).
vgl. Kapse, Kapsel, Kasse (I), Kasten.

Wort danach: Kasteie

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