Wort davor: Kastbürde
Kästchen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
in rechtlicher Beziehung belegt als Behältnis für Gegenstände, die im Rechtsleben relevant sind (Reliquien, Siegel, 1Urkunden ua.).
sprachliche Erläuterung:
dim. zu Kasten (I).
vgl.
Kapse,
Kapsel,
Kasse (I),
Kasten.
- Datierung: 1428
Fundstelle: DOrdGrÄmterb. 388
[weitere Angaben: Reliquie]
- Belegtext:
in demselben kasten sal eyn besundern ingeschlossen angehaft kestchen [sin], dor inn sal behalten sin der von G. gros ingesigel, priuilegien und heymlichkeit
Datierung: 1488
Fundstelle: ZHessG. 1 (1837) 224
- Belegtext:
sodann giengen die churfuersten und gesandte in das conclave, woselbst die statt-thor-schluessel in zweyen kaestgen waren
Datierung: 1764
Fundstelle: Moser,StaatsR. II 391
- Datierung: um 1781
Fundstelle: SchatzverzeichnKlMainz 54
[weitere Angaben: Reliquie]
- Belegtext:
die reichsinsignien ... bestehen ... in der reichskrone, ... einem goldnen kästchen mit reliquien des bluts des h. Stephan
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 112
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die finger wurden dabey [Eidesleistung] auf ein kästchen ... gelegt, worin reliquien enthalten waren
Datierung: 1823
Fundstelle: ZLübG. 40 (1960) 74
Wort danach: Kasteie
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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