Belegtext:
an denen steurambtlichen auch cassenzins und zieler ... sollen fürterhin keine ausständ mehr passirt, sondern alle jahr wenigstens neben dem neuen auch ein alter zins- oder steur-,
auch cassenziel ... ohnnachläßig abgeführt ... werden Datierung: 1722
Fundstelle:WürtLändlRQ. II 406f.
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