Wort davor: Kassezahlung
Kassenzettel, Kassazettel
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
vgl.
Kasse(n)buch.
Kassenzettel (I)
Erklärung:
Beleg über Ein- oder Auszahlung bei einer Kasse (II 1).
- Belegtext:
wer geld aus der banco haben will, der soll ein gedrucktes cassa-zettel, so allezeit bey den buchhaltern verhanden seyn sollen, mit eigener hand fuellen und vollziehen lassen
und seinen namen darunter setzen, und soll ... cassa-zettel hernacher dem buchhalter gebracht [werden], und wann derselbe findet, daß allsolche person so viel in avanz hat, als
das cassa-zettel lautet, soll er ihn, den aßignatoren, um so viel debito machen und darauf das zettel unterschreiben und soll bemeldte person, von dem caßirer dazu verwiesen, unverzoegerlich bezahlet werden
Datierung: 1710
Fundstelle: HambGSamml. I 580
- Datierung: 1737
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 126
- Datierung: 1787
Fundstelle: NCCPruss. VIII 1206
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Kassenzettel (II)
Erklärung:
schriftlicher Kassenabschluß.
vgl.
Kasse(n)rechnung.
- Belegtext:
sonderlich ... lieget ihnen [Kassendienern] ob, eine woche um die andere die cassen-zettel von der tages-einnahme des abends, wenn die rechnungen geschlossen, an die accise-cammer ... zu bringen
Datierung: 1733
Fundstelle: CCMarch. IV 3 Sp. 414
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1751
Fundstelle: SammlSchlesOrdn. IV 219
- Datierung: 1752
Fundstelle: SammlSchlesOrdn. IV 766
Wort danach: Kassenziel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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