Kassenvorrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Recht einer staatlichen Kasse (II 1) auf vorzugsweise Befriedigung ihrer Forderungen im Konkurs eines Kassenbeamten.
Wort danach: Kassenvorschuß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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