Wort davor: Kasse(n)vorrat

Kassenvorrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Recht einer staatlichen Kasse (II 1) auf vorzugsweise Befriedigung ihrer Forderungen im Konkurs eines Kassenbeamten.

Wort danach: Kassenvorschuß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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