Wort davor: Kassenverbrecher

Kassenverfassung
Wortklasse: Femininum

Kassenverfassung (I)
Erklärung: durch Kassenedikt oä. eingeführte Organisation des Kassenwesens.

Kassenverfassung (II)
Erklärung: Rechnungsführung.

Wort danach: Kassenvergehung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten