Wort davor: Kassenmanual

kasse(n)mäßig
Wortklasse: Adjektiv
vgl. Kasse(n)buch.

kasse(n)mäßig (I)
Erklärung: als Kassengeld (II) zugelassen.

kasse(n)mäßig (II)
Erklärung: der Kassenordnung entsprechend.

Wort danach: Kassenmünze

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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