Wort davor: Kassehalter

Kassenherr
Wortklasse: Maskulinum
vgl. Kassenbediente.

Kassenherr (I)
Erklärung: Kastenherr (I), Verwalter von Kirchengut (III), vielleicht auch sprachlich zu Kastenherr gehörig.

Kassenherr (II)
Erklärung: zur Aufsicht über eine Kasse (II 1) bestelltes Mitglied eines Stadtrats.
Kassenherr (III)

Wort danach: Kasseninspektor

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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