Wort davor: Kassengegenschließer

Kassengeld, Kassageld
Wortklasse: Neutrum

Kassengeld (I)
Erklärung: in eine Kasse (I) oder zu einer Kasse (II 1) gehörender Geldbetrag.

Kassengeld (II)
Erklärung: kassabegebige oder von einer Kasse (II 1) als Zahlungsmittel akzeptierte, nach dem Kassenfuß mit anderen Geldsorten umzurechnende Münze.
vgl. Kasse(n)buch.
Kassengeld (III)
Erklärung: einer Kasse (II 1) geschuldetes Geld, Kassenrückstand.

Wort danach: Kassagelderrückstand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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