Wort davor: Kass(en)gebühr

Kassengefälle, Kassagefälle
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gefälle (I 1 a), Einnahme einer Kasse (II 1).

Wort danach: Kassengegenschließer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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