Kass(en)gebühr
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
von einer Kasse (II 1) für ihre Tätigkeit in Geld erhobene Gebühr (II 4).
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kassagebühr.
vgl.
Kanzleigebühr.
Wort danach: Kassengefälle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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