Wort davor: Kassenführung

Kassenfuß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: amtlich bestimmter Wert einer kassabegebigen oder von einer Kasse (II 1) als Zahlungsmittel akzeptierten Münze.
vgl. Kasse(n)buch, Münzfuß.
Wortbildungshinweis: zu Fuß (II 2).

Wort danach: Kass(en)gebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten