Kassenfuß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
amtlich bestimmter Wert einer kassabegebigen oder von einer Kasse (II
1) als Zahlungsmittel akzeptierten Münze.
vgl.
Kasse(n)buch,
Münzfuß.
Wortbildungshinweis: zu
Fuß (II 2).
Wort danach: Kass(en)gebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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