Wort davor: kaß
Kassation
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
zu mittellateinisch cassatio.
Kassation (I)
Erklärung:
Aufhebung eines bestehenden rechtlichen Anspruchs oder Urteils (hierfür aber erst nach 1800 belegt), auch die damit verbundene Einziehung einer Urkunde.
- Belegtext:
bey cassation und vernichtung dergleichen unzeitigen mied- undt vermiedungen
Datierung: 1656
Fundstelle: CCNass. II 44
- Belegtext:
die einlieferung und cassation bezahlter obligationen geschiehet in gegenwart des magistrats und der 8 buerger
Datierung: 1706
Fundstelle: CCHolsat. III 1169 Marg.
Faksimile
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- Belegtext:
es hat der ... amtmann ... denen ... wingertsleuten ... bey straff der cassation ihres hof- und wingerts-baues aufgegeben, den oster-samstag ... mit axten versehen ... sich einzufinden
Datierung: 1751
J.J. Moser, Vermischte Berichte von Religions-Sachen I (1752) 315
- Datierung: 1760
Des klugen Beamten ... Formularbuch I (1760) 663
- Belegtext:
cassation und aufhebung eines legats
Datierung: 1760
Des klugen Beamten ... Formularbuch I (1760) 689
- Belegtext:
kassation gegen ein urtheil nachsuchen, heißt: darauf antragen, daß der kassationshof das ergangene urtheil zernichte
Datierung: 1811
P.N. Theyer, Die Märe und ihre Adjunkten als gerichtl. Polizeibeamten (Mainz 1811) 96
Kassation (II)
Erklärung:
Dienstenthebung als Strafe für Dienstvergehen.
Wort danach: Kassationsbestrafung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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