Wort davor: Käseheller
Käsekauf
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
durch den Zunftbrief der Grempler für das Stadtgebiet Zürich geregelter Käsehandel.
- Belegtext:
waß aber den keß ... kouff unnd verkouff, so usßerthalb den crützen fürgenommen ... wirt, belangt ..., darüber ist von unnß inbedenckung, daß die zunfftbrief
allein den gezirgk der statt unnd was inndert den crützen ist ... begryfft, dehein erlütherung gegeben
Datierung: 1582
Fundstelle: ZürichZftG. I 370
Wort danach: Käsekäufel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten