Wort davor: Käsegadem

Käsegeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: davon teilweise, auch sachlich, schwer zu trennen die zu Geäßgeld (N) gehörenden Formen (zB. keszgelt, kässgelt) als Bezeichnung einer Abgabe für Viehmast im Wald.
Wortbildungshinweis: zu Geld (IV 12), Käse (I).

Käsegeld (I)
Erklärung: Geldzahlung anstelle des Käsedienstes (vereinzelt auch der Käsedienst selbst) und für die Weidenutzung.
vgl. Geld, Käsedenar, Käsegülte, Käseheller, Käsepfennig.

Käsegeld (II)
Erklärung: an die Stelle des ursprünglich in Käse (I) gezahlten Lohns getretene andere Entlohnung.

Wort danach: Käsegülte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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