Wort davor: Kartmeister
Kartoffelzehnt
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Zehntabgabe von Kartoffeläckern.
vgl.
Grundbirnzehnt.
- Belegtext:
"seit 1717 [wird] der kartoffelzehend zwar nicht in Naturalien, jedoch in Geld eingezogen"
Datierung: 1732
Fundstelle: PfälzH. 7 (1956) 10
- Datierung: 1733
Fundstelle: PfälzH. 7 (1956) 13
[weitere Angaben: urk.?]
- Datierung: 1745
Fundstelle: RepRKGKoblenz 146
[weitere Angaben: urk.?]
- Belegtext:
ob ein decimator den grundbirn- oder cartuffel-zehenden selbst aus der erde zu machen gehalten seye
Datierung: 1757
Fundstelle: Cramer,Neb. XIII 79
- Belegtext:
wenn die kartoffeln auf dem felde gezogen sind, dessen fruechte sonst gewoehnlich verzehntet worden sind, so muß auch der kartoffel-zehent davon gegeben werden
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 35 S. 386
- Datierung: 1792
Fundstelle: Moser,ForstArch. XIV 287
- Belegtext:
von cartoffel zehnten und von der verjährung der zehentfreyheit
Datierung: 1801
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 161
- Datierung: 1803
Fundstelle: Bewer,Rechtsfälle VI 147
- Datierung: 1824
Fundstelle: Hagemann,PractErört. VII 228
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Wort danach: Kartstätte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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