Wort davor: Kartelltragen

Kartellträger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Überbringer eines Kartellbriefs.
vgl. Beschickleute (II), Kartellleute.

Wort danach: Kartenakzisedefraudation

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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