Kartellgeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
durch ein Kartell (II) vereinbarter Geldbetrag zur Auslösung von Landeskindern aus fremdem Kriegsdienst und Deserteuren aus fremdem Gewahrsam.
Wort danach: Kartellleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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