Wort davor: Kartäuserin

Kartäuserkloster
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: die durch die Kartäuserregel und das gemeine Kirchenrecht geregelte klösterliche Gemeinschaft (dazu vgl. Kloster) der Kartäuser, zugleich die von ihr benutzten ( Kloster-)Gebäude.
vgl. Kartäuserorden.

Wort danach: Kartäuserorden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten