3Karren
Wortklasse: subst. Infinitiv
Erklärung:
das Befördern von Lasten mit einer Karre, hier als Gegenstand einer Verleihung durch eine Gemeinde.
vgl.
Karre (I),
Karrer.
Wortbildungshinweis: zu
2karren (I).
Wort danach: Karrenarbeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten