Wort davor: Karreneiche

Karrenfahren
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: gerichtliche Abholung von Pfandgegenständen auf Betreiben des Gläubigers.
vgl. Karrenfahrt (II).
Wortbildungshinweis: zu Karre (II 3).

Wort danach: Karrenfahrt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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